Lärmbelästigungen durch Nutzung der Spielplätze nach 20.00 Uhr

Die Stadt Oppenau möchte hiermit nachdrücklich darauf hinweisen, dass laut Polizeiverordnung der Stadt Oppenau Sport- und Spielplätze, die weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr nicht benutzt werden dürfen.

Bei der Stadtverwaltung gingen in den letzten Wochen vermehrt Beschwerden über Lärmbelästigungen ein. Insbesondere am Spielplatz im Stadtgarten wird zunehmend eine Nutzung nach 20.00 Uhr festgestellt.
 
Bitte nehmen Sie gegenseitig Rücksicht und denken auch an die betroffenen Anwohner. Gerade bei den hohen Temperaturen der letzten Zeit hat man verständlicherweise auch nachts gerne das Fenster geöffnet.
 
Wir weisen abschließend darauf hin, dass im Falle eines Verstoßes gegen diese Vorschrift Bußgelder bis zu einer Höhe von 1.000,- EUR verhängt werden können.
 
Wir bitten um Beachtung und um Rücksichtnahme.
 
Stadt Oppenau
- Ordnungsamt -