Veröffentlichung

1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Farn Süd" mit örtlichen Bauvorschriften, Stadt Oppenau (Ortenaukreis), im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Oppenau hat am 23.09.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Farn Süd" beschlossen und in gleicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Farn Süd" mit örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das B-Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und TöB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird verzichtet. Des Weiteren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Farn Süd" ist im untenstehenden Übersichtsplan (1,4 MiB) zeichnerisch dargestellt.

Ziele und Zweck der Planung:

Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,44 ha und befindet sich am nordöstlichen Rand der Stadt Oppenau. Es schließt im Norden und Westen an den Farnweg bzw. bestehende Bebauung an und grenzt im Süden an das Farnbächle sowie im Osten an landwirtschaftliche Flächen. Der Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Farn Süd" überlagert im südwestlichen Bereich einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans "Farnhöhe". Mit Inkrafttreten der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Farn Süd" wird dieser Teilbereich des Bebauungsplans "Farnhöhe" geändert.

Der Änderungsbereich ist im rechtswirksamen FNP des GVV "Oberes Renchtal" als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Der Bebauungsplan "Farn Süd" wurde 2021 rechtskräftig. Das Baugebiet ist inzwischen erschlossen und einige Bauplätze werden derzeit bebaut.

Mit der 1. Änderung und Erweiterung "Farn Süd" wird eine gemeinsame Tiefgarage für die geplanten Geschosswohnungsbauten in der NZ 1 ermöglicht. Ebenso wurden die Baufenster geringfügig angepasst. Im Hinblick auf bautechnische Anforderungen wird außerdem eine geringfügige Anpassung der max. Wand- und Firsthöhen erforderlich.

Inzwischen liegen erste Planungsüberlegungen verschiedener Bauherren vor, so dass auch in den örtlichen Bauvorschriften geringe Anpassungen hinsichtlich der Dachgestaltung erforderlich werden.

Diese Änderungen haben keinen sichtbaren Einfluss auf das Gesamtkonzept des Baugebiets und berühren daher die Grundzüge der Planung nicht.

Veröffentlichung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Öffentlichkeit kann nach § 3 Abs. 2 BauGB den Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Farn Süd" mit den Örtlichen Bauvorschriften, der Begründung mit Umweltbelangen und den sonstigen Unterlagen in der Zeit vom  07. Oktober 2024 bis 08. November 2024 (je einschließlich)
im Internet auf der Homepage der Stadt Oppenau (siehe untenstehende Dokumente) sowie zusätzlich während der regulären Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Oppenau, Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Rathausplatz 1, 77728 Oppenau, einsehen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) eingestellt.

Im Rahmen der Planauslegung wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt, können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Oppenau vorgetragen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 
Oppenau, den 04.10.2024

gez.
Gaiser, Bürgermeister

Übersichtsplan Geltungsbereich 3. Änderung BPlan Bahnhofstraße
Übersichtsplan Bebauungsplan "Farn Süd - 1. Änderung und Erweiterung"

Unterlagen zum Bebauungsplan "Farn Süd - 1. Änderung und Erweiterung"

Hinweis: Die abrufbaren Unterlagen werden vom 07. Oktober 2024 bis 08. November (jeweils einschließlich) an dieser Stelle veröffentlicht.

Ansprechpartner

Andrea Zähringer

Leiterin Bau- und Liegenschaftsverwaltung

Rathausplatz 1
77728 Oppenau
E-Mail
Telefon 07804 4845
Fax 07804 4822
Gebäude Rathausplatz 1
Raum 302