Eigenvorsorge für den Hochwasserfall
Hochwasser kann jeden betreffen - nicht nur Einwohner in Flussnähe, sondern als Folge von Starkregen nahezu jeden in nahezu allen Gebieten.
Die Folgen von Hochwasser können fatal sein, wenn im Vorfeld keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen wurden. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg rät deshalb:
„Informieren Sie sich, schützen Sie Leben, Ihr Haus und die Umwelt! Sichern Sie sich finanziell ab. Vorsorge ist auch dann wichtig, wenn Sie sich durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt fühlen. Diese sind nicht für Extremereignisse ausgelegt.“
Pflicht und Möglichkeiten der Eigenvorsorge für den Hochwasserfall - Schäden verhindern durch gute Vorbereitung
Hochwasser kann jeden treffen! Eine gründliche Vorsorge und das Wissen um die Gefahren sind der beste Weg, um sich und seinen Besitz zu schützen.
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WHG *) ist jede Person dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen:
Was tun, wenn Hochwasser droht?
Lesen Sie hier, welche Maßnahmen bei drohendem Hochwasser zu befolgen sind:
Was tun, wenn das Hochwasser abläuft?
Wenn das Hochwasser abläuft oder bereits abgelaufen ist, beginnt die Phase des Aufräumens, der Schadensbeseitigung und des Wiederaufbaus.
Ähnlich wie die Vorsorge kann eine zielgerichtete Nachsorge Folgeschäden verhindern.
Lesen Sie hier, welche wichtigen Punkte stets zu beachten sind: