Ab Montag, 09. Dezember 2024 werden die Anwohner- und Handwerker-Parkausweise für 2025 ausgegeben.
Anspruch auf den Anwohner-Parkausweis haben alle Haushalte folgender Straßen: Hauptstraße, Bachstraße, Waldstraße, Weihergasse und Kapellenweg.Der Ausweis ist bis 31.12.2025 gültig und kostet 25,50 Euro.
Um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, erhält jeder berechtigte Haushalt einen Ausweis, unabhängig davon, wie viele Fahrzeuge tatsächlich vorhanden sind. Das KfZ-Kennzeichen wird nicht in den Parkausweis eingetragen, sodass dieser flexibel für mehrere Fahrzeuge (oder auch Besucher) genutzt werden kann.
Mit dem Ausweis darf zeitlich unbegrenzt nur auf den markierten Anwohner-Parkplätzen geparkt werden. Fahrzeuge, die ohne Parkausweis auf einem solchen Parkplatz stehen, werden kostenpflichtig verwarnt. Der Parkausweis ersetzt nicht die blaue Parkscheibe, die in der Innenstadt gelegt werden muss und das Parken für zwei Stunden erlaubt. Zeitlich unbegrenzt abgestellt werden kann das Fahrzeug alternativ auf dem Wagner-Maier-Platz, in der Straßburger Straße ab Rebstockbrücke Richtung Ortsausgang, am Bruderpark oder Schwimmbad Oppenau.
Anspruch auf einen Handwerker-Parkausweis haben Handwerksbetriebe mit Firmensitz in Oppenau. Mit dem Ausweis soll ermöglicht werden, dass Firmenfahrzeuge zeitlich unbegrenzt in unmittelbarer Nähe zur Baustelle abgestellt werden können, wo normalerweise die Parkscheibenregelung gilt. Die Nutzung von Anwohnerparkplätzen ist ausgeschlossen!
Der Ausweis ist ein Jahr gültig und kostet 30,00 Euro (es können bis zu drei Kennzeichen von Firmenfahrzeugen auf einen Parkausweis eingetragen werden).
Die Ausgabe der Anwohner- und Handwerker-Parkausweise erfolgt im Bürgerbüro (1. Stock/Zimmer 110) während der Öffnungszeiten.
Stadt Oppenau
-Ordnungsamt-