Trinkwasseruntersuchung - Umstufung Milchviehbetriebes beantragen
Inhaber eines Milchviehbetriebes mit eigener Wasserversorgung haben die Möglichkeit, ihre Wasserversorgung von einer b-Anlage (§ 3 Abs. 2 Buchst. b TrinkwV) in eine c-Anlage (§ 3 Abs. 2 Buchst. c TrinkwV) umstufen zu lassen, wenn die zuständige Behörde, die auch für Überwachungsmaßnahmen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zuständig ist, feststellt, dass die Qualität des verwendeten Trinkwassers die Genusstauglichkeit des Enderzeugnisses nicht beeinträchtigt.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Unter folgenden Bedingungen kann die Umstufung in eine c-Anlage beantragt werden:
- das verwendete Wasser im Milcherzeugungsbetrieb dient lediglich zum Reinigen der Melkanlage und es erfolgt keine Abgabe an Dritte (z.B. Vermietung).
- die mikrobiologischen Anforderungen an Trinkwasser sind eingehalten, d.h.in den letzten 3 Jahren liegen keine Grenzwertüberschreitungen vor.
- die Wassergewinnung ist gegen äußere, z.B. wetterbedingte Einflüsse ausreichend geschützt (guter Zustand der Quellfassung und der baulichen Anlagen).
- der Milchviehbetrieb ist nicht gepachtet.
Zur Überprüfung der erforderlichen Bedingungen hält sich die zuständige Behörde eine Vor-Ort-Kontrolle vor.
Verfahrensablauf
Wenn die Bedingungen erfüllt sind und Sie die Umstufung von einer b-Anlage in eine c-Anlage beantragen möchten, müssen Sie den „Antrag auf Umstufung des Milchviehbetriebes von b-Anlage (§ 3 Abs. 2 Buchst. b TrinkwV) auf c-Anlage (§ 3 Abs. 2 Buchst. c TrinkwV)“ ausfüllen und uns zusenden.
Erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 3 Nummer 1 Buchstabe b der Trinkwasserverordnung