Leistungen

Trinkwasseruntersuchung - Umstufung Milchviehbetriebes beantragen

Inhaber eines Milchviehbetriebes mit eigener Wasserversorgung haben die Möglichkeit, ihre Wasserversorgung von einer b-Anlage (§ 3 Abs. 2 Buchst. b TrinkwV) in eine c-Anlage (§ 3 Abs. 2 Buchst. c TrinkwV) umstufen zu lassen, wenn die zuständige Behörde, die auch für Überwachungsmaßnahmen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zuständig ist, feststellt, dass die Qualität des verwendeten Trinkwassers die Genusstauglichkeit des Enderzeugnisses nicht beeinträchtigt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Unter folgenden Bedingungen kann die Umstufung in eine c-Anlage beantragt werden:

  1. das verwendete Wasser im Milcherzeugungsbetrieb dient lediglich zum Reinigen der Melkanlage und es erfolgt keine Abgabe an Dritte (z.B. Vermietung).

  2. die mikrobiologischen Anforderungen an Trinkwasser sind eingehalten, d.h.in den letzten 3 Jahren liegen keine Grenzwertüberschreitungen vor.

  3. die Wassergewinnung ist gegen äußere, z.B. wetterbedingte Einflüsse ausreichend geschützt (guter Zustand der Quellfassung und der baulichen Anlagen).

  4. der Milchviehbetrieb ist nicht gepachtet.

Zur Überprüfung der erforderlichen Bedingungen hält sich die zuständige Behörde eine Vor-Ort-Kontrolle vor.

Verfahrensablauf

Wenn die Bedingungen erfüllt sind und Sie die Umstufung von einer b-Anlage in eine c-Anlage beantragen möchten, müssen Sie den „Antrag auf Umstufung des Milchviehbetriebes von b-Anlage (§ 3 Abs. 2 Buchst. b TrinkwV) auf c-Anlage (§ 3 Abs. 2 Buchst. c TrinkwV)“ ausfüllen und uns zusenden.

Erforderliche Unterlagen

schriftlicher Antrag

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 3 Nummer 1 Buchstabe b der Trinkwasserverordnung