
Großraum- und Schwerverkehr - Erlaubnis beantragen
Sie möchten am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug teilnehmen, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geltenden Grenzen überschreiten? Dafür benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis.
Überschreitet nur die Ladung die Abmessungen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung - besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Private Begleitung durch Verwaltungshelfer
Im Landkreis Ortenaukreis werden private Verwaltungshelfer anstelle einer Polizeibegleitung entsprechend den aktuellen Rechtsgrundlagen eingesetzt. Der Streckenplan (Roadbook) ist hierbei durch den Antragsteller bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen.
Im Dokument „BF4-Strecken im Ortenaukreis“ finden Sie eine Auflistung der Strecken, die durch private Verwaltungshelfer begleitet werden.
Nähere Informationen zu Strecken bzw. Abmessungen können per Mail an gus@ortenaukreis.de erfragt werden.
Bitte beachten Sie: Aufgrund geteilter Zuständigkeiten sind ggf. mehrere Straßenverkehrsbehörden am Verfahren beteiligt. Die Anträge sind daher frühzeitig einzureichen. Eine Verteilung an die betroffenen Behörden erfolgt durch das Landratsamt.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Ort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn
- für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
- geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
- Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
Verfahrensablauf
Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über das bundeseinheitliche VEMAGS – Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte.
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, in dem die Fahrt beginnt beziehungsweise Ihre Betriebsstätte oder Zweigniederlassung liegt.
Die Straßenverkehrsbehörde hört die vom Transport und von der gewählten Strecke betroffenen Behörden und Stellen an.
Nach Vorliegen aller Stellungnahmen kann der Bescheid erteilt werden. Sie erhalten diesen Bescheid zusammen mit Auflagen und Bedingungen direkt in VEMAGS nach der elektronischen Signatur durch den Sachbearbeiter.
Fristen
Keine Angaben.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr.
- Haftungserklärung
- Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO (bei Erlaubnis gem. §29 StVO notwendig)
Kosten
Die Gebührenberechnung basiert auf der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie variiert nach Aufwand, Umfang und Dauer (bis EUR 1.300).
Bearbeitungsdauer
Abhängig von den Transportmaßen bzw. der Strecke.
Beachten Sie bitte, in vielen Fällen müssen andere Behörden angehört werden, deren Zustimmung vorliegen muss.
Hinweise
Keine Angaben.
Rechtsgrundlage
- § 29 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Übermäßige Straßenbenutzung)
- § 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen)
- § 34 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Achslast und Gesamtgewicht)
- 46 Abs. 1 Nr. 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)
- 46 Abs. 1 Nr. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)
Freigabevermerk
Keine Angaben.