Das Baurechtsamt bewahrt in seinem Zuständigkeitsbereich die Bauakten bis zum Abbruch des Gebäudes auf. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auf Antrag die Möglichkeit, in diese Akten Einsicht zu nehmen.
Falls Sie nicht selbst Eigentümer*in sind: Schriftliche Vollmacht der Eigentümer*in
Aktueller Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis
Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe Randspalte) mit genauen Angaben zum Grundstück, zum Gebäude, zu früheren Eigentümer*innen etc.
Verfahrensablauf
Ausfüllen des Online-Antrags "Antrag auf Einsichtnahme in archivierte Bauakte".
Nach Eingang des Antrags wird das berechtigte Interesse geprüft.
Die Einsichtnahme in die beantragte Akte erfolgt durch Bereitstellung einer PDF-Datei des Akteninhalts.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Online-Antrag auf Einsichtnahme in archivierte Bauakte
Bei Bevollmächtigten: Vollmacht der Grundstückseigentümer*in
Kosten
Die Verwaltungsgebühren werden nach Zeitaufwand erhoben, 84 EUR / Stunde, Mindestgebühr 42 EUR. Die Auslagen für die Erstellung der PDF-Datei des Akteninhaltes sind abhängig vom Umfang der Akte. Die Bereitstellung einer durchschnittlichen Akte liegt bei einer Größenordnung von ca. 50 EUR.
Hinweise
Bitte beachten Sie: Die Daten des übermittelten Links sind nach 30 Tagen nicht mehr abrufbar. Sichern Sie daher Ihre Unterlagen bitte ausreichend.
Vertiefende Informationen
Eine Akteneinsicht kann nur erfolgen, wenn die Angaben im Antrag vollständig angegeben sind
und falls erforderlich, unterzeichnete Vollmachten der Eigentümer*in vorliegen.
für die Bereitstellung der Akte bzw. der Gebäudestatik als PDF-Datei werden Verwaltungsgebühren nach der Gebührenverordnung des Landratsamtes Ortenaukreis erhoben sowie Auslagen für die Erstellung der PDF-Datei in Rechnung gestellt.
Es können nur solche Unterlagen bereitgestellt werden, die unter der oben
angegebenen Grundstücksbezeichnung bzw. Flurstücksnummer beim Baurechtsamt archiviert
vorliegen. Es können nur komplette Akten bereitgestellt werden. Die Bereitstellung einzelner Dokumente ist nicht möglich.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über einen gesicherten Dateitransfer. Die für den Download notwendigen Informationen werden an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Den Gebührenbescheid sowie die PIN zum Öffnen des Akteninhalts erhalten Sie mit gesonderter E-Mail.