Einreichung der vollständigen Unterlagen und erfolgreiche Prüfung des Antrags.
Verfahrensablauf
Nach Antragsstellung erfolgt die Prüfung und die Bekanntgabe des Ergebnisses.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (bei Nicht-EU-Mitbürgern zusätzlich die Aufenthaltserlaubnis)
Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
COC-Papier (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) im Original
Originalrechnung, bei Gebrauchtfahrzeugen den letzten Kaufvertrag im Original
bei EG-getypten Fahrzeugen (innerhalb der EU):
gültige Bescheinigung nach § 29 StVZO (HU) + techn. Datenblatt
bei Staaten außerhalb der EU:
Vollabnahme gem. § 21 StVZO bei nicht EG-getypten Fahrzeugen,
sonst § 29 StVZO (HU) + techn. Datenblatt
Zollunbedenklichkeitsbescheinigung aus Staaten außerhalb der EU
(auch bei im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften und ihrer Mitglieder)
bei Neuwagen (jünger als 6 Monate oder weniger als 6.000 km) Umsatzsteuernachweis aus Staaten innerhalb der EU
(Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern)
Wird eine Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt und soll das Fahrzeug bei einer anderen Zulassungsbehörde zugelassen werden, so ist das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorzuführen, bei der die Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wird. Die Vorführung muss ggf. mit Kurzzeitkennzeichen oder roten Kennzeichen erfolgen. Die Fahrzeug-Ident.-Nr. und der km-Stand ist zu prüfen
Grundsätzlich sind die Originalpapiere von der Zulassungsbehörde einzuziehen und 6 Monate aufzubewahren. Die Kennzeichenschilder sind vorzulegen.
Kfz.-Steuereinzugsermächtigung
Kosten
ab 40,70 EUR
Wunschkennzeichen 10,20 EUR bzw. 12,80 EUR bei Reservierung
Kennzeichenschilder