Beratung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen
Ziel:
Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII bzw. § 53 Abs. 2 i. V. m. § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII im Eingliederungshilfeverfahren, vorrangig für integrative Förderung im Kindergarten und Schule, Besuch eines Schulkindergartens oder eines besonderen Schultypes.
Was tun wir?
Untersuchung, Beratung und Erstellung des Formblattes HB/A.