Grundsteuerbescheide 2025

Wichtige Hinweise

Grundsteuer

Ab dem 28. Januar 2025 werden die Grundsteuerbescheide nach neuem Landesrecht verschickt. Wir bitten alle Eigentümer*innen, eventuell bestehende Daueraufträge rechtzeitig zu überprüfen und anzupassen. Die Stadt Oppenau berechnet die Grundsteuer, indem der vom Finanzamt festgelegte Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz vervielfacht wird. Dabei ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, die Grundlagenbescheide des Finanzamts zu übernehmen - selbst, wenn diese in Ausnahmefällen fehlerhaft sein sollten. Hebesatz Grundsteuer A:    590 v. H.Hebesatz Grundsteuer B:    580 v. H. Sollten Sie Fehler in den Grundlagenbescheiden des Finanzamts (z. B. Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid) feststellen, müssen Einwände direkt beim Finanzamt geltend gemacht werden. Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Oppenau ist in diesen Fällen nicht zielführend, da die Stadt verpflichtet wäre, den Widerspruch dem Landratsamt Ortenaukreis zur Entscheidung vorzulegen. Dies könnte zusätzlich Kosten verursachen. Bei Fragen zu den Hebesätzen dürfen Sie sich gerne an uns wenden: steuern@oppenau.de Wichtig: Falls bereits Einspruch gegen den Grundsteuerwert- oder den Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt eingelegt wurde, ist kein weiterer Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Oppenau erforderlich. Sollte der Einspruch erfolgreich sein, wird die Stadt den Grundsteuerbescheid automatisch und unentgeltlich anpassen. Wir weisen außerdem darauf hin, dass die Fälligkeit der Grundsteuerzahlung auch im Falle eines Widerspruchs bestehen bleibt.
Ihre Finanzverwaltung der Stadt Oppenau