Gemeinderat beschließt Änderung des Bebauungsplans "Farn II"
Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplans gefasst
Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans "Farn II" der Stadt Oppenau
(Ortenaukreis) - Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB - Der Gemeinderat der Stadt Oppenau hat am 22.07.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die 5. Änderung des Bebauungsplans „Farn II“ beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung geändert.
Die Abgrenzung der 5. Änderung des Bebauungsplans „Farn II“ ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.
Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 wird ebenso wie auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 13a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.
Ziele und Zwecke der Planung:
Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen B-Plans „Farn II“ und grenzt im Südwesten an das bestehende Baugebiet „Farn – Nord“, umfasst die Bebauung südlich und nördlich der Straße „Am Stadtgarten“, südlich und nördlich der Straße „Im Birket“ und südlich und nördlich des Farnwegs.
Das Baugebiet ist überwiegend bebaut. Es hat sich inzwischen ein Baugebiet entwickelt, das mit seinen Gebäuden die vorhandene Topografie aufnimmt, sich in die Hanglage einpasst und somit auch von der Talseite (von Norden) ein aus städtebaulicher Sicht ansprechendes und harmonisches Bild bietet.
Mit der 5. Änderung des Bebauungsplans soll das sich bisher entwickelte städtebauliche Erscheinungsbild entlang der Straßen „Am Stadtgarten“, „Im Birket“ sowie „Farnweg“ in seiner Ausprägung gesichert werden.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, mit einer Konkretisierung der Festsetzung zur Höhenentwicklung der Gebäude das Wohngebiet in seiner vorhandenen städtebaulichen Ausprägung zu sichern, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und Fehlentwicklungen, die zu städtebaulichen Missständen führen können, entgegenzusteuern.
Oppenau, den 26.07.2024
Gaiser
Bürgermeister