CoronaVO: Ab Freitag, 30.07.2021 gilt im Ortenaukreis Inzidenzstufe 2
Am Samstag, 24. Juli 2021, hat der Sieben-Tage-Inzidenzwert (pro 100.000 Einwohner) im Ortenaukreis erstmals den Wert von 10 überschritten und ist seitdem nicht wieder unter diesen Schwellenwert gefallen. Mit dem vom Landesgesundheitsamt für den gestrigen Mittwoch (28. Juli 2021) festgestellten Inzidenzwert von 12,1 hat der Ortenaukreis die 7-Tages-Inzidenz von 10 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Damit rutscht er in die Inzidenzstufe 2 der Corona-Verordnung (CoronaVO) für Baden-Württemberg, diese gilt bei einer Inzidenz zwischen 10 und 35.
Ab Freitag, 30. Juli 2021, kommt es daher zu Einschränkungen, u.a. bei der Kontakt-Personenzahl, privaten Feiern und öffentlichen Veranstaltungen. Für Freizeiteinrichtungen bleiben die Regeln gleich, also keine Beschränkungen im Freien oder in geschlossenen Räumen. Gleiches gilt für Kultureinrichtungen und außerschulischer Bildung. Wenn die Inzidenz an fünf Tagen in Folge wieder unter 10 liegt, greifen wieder die Lockerungen der Öffnungsstufe 1.
Alles auf einen Blick – was ab Freitag in der Inzidenzstufe 2 im Ortenaukreis gilt, ist hier nachzulesen: