Änderung CoronaVO Sport zum 26.07.2021

 
Am Wochenende wurde die Änderung der CoronaVO Sport notverkündet. Die Änderungen treten am 26.07.2021 in Kraft.
Sie betreffen im Wesentlichen folgende Punkte:

§ 2 Abs. 1: Ergänzung, dass mehrtägige Sportangebote für Kinder und Jugendliche ausschließlich für getestete, genesene oder geimpfte Personen gestattet sind. Für die Testung gelten die Regelungen des § 6 Abs. 4 CoronaVO KJA/JSA.
§ 3 Abs. 1: Klarstellung, dass sich die Personenzahl für den Trainings- und Übungsbetrieb einschließlich der nicht einzurechnenden Personen nach § 15 CoronaVO bestimmt.
§ 4 Abs. 3 Nr. 3 und 4: Anpassung der zulässigen Zuschaueranzahl aus der CoronaVO. Bei mehr als 5.000 Zuschauenden besteht ein Alkoholverbot.
§ 7: Ein Verstoß gegen das Alkoholverbot ist eine Ordnungswidrigkeit.