Grillhütte auf der Kleinebene

- Die Grillhütte ist über die Wintersaison (01.12. - 28.02.) nicht reservierbar! -



Die Grillhütte der Stadt Oppenau ist eine beliebte Einrichtung für kleinere Familien- und Vereinsfeste und dient als Treffpunkt zum Grillen im Grünen. Die Hütte liegt auf der „Kleinebene“ oberhalb der Stadt Oppenau und ist umgeben von Wiesen und einem angrenzenden Wald mit wunderschönen Spazier- und Wanderwegen. Außerdem befindet sich auf der Kleinebene ein Kinderspielplatz.
Vor der Hütte befindet sich ein gemauerter Grill mit Rost, außerdem vier fest installierte Tische mit jeweils zwei Sitzbänken.

Die Reservierung kann durch eine volljährige Person telefonisch oder schriftlich vorgenommen werden. Folgende Angaben sind erforderlich: Name, Anschrift und Telefonnummer.

Aufgrund verschiedener Vorkommnisse und der Nicht-Beachtung von Grillverboten bei Waldbrandgefahr, ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Um den Grill nutzen zu können, muss eine Reservierung erfolgen.
Für den Schlüssel wird eine Barkaution in Höhe von 100,00 Euro erhoben, diese ist bei Abholung des Schlüssels am Vortag der Anmietung zu hinterlegen. Bei Rückgabe des Schlüssels am Tag nach der Anmietung wird die Kaution zurückerstattet.

Allgemeine Informationen

  • Die Grillhütte wird vorrangig an Oppenauer Einwohner vergeben, Auswärtige können kurzfristige Anfragen zur Reservierungsmöglichkeit stellen.
  • Strom- und Wasseranschluss sowie eine Toilette sind nicht vorhanden.
  • Die Holzkohle hat der Benutzer selbst mitzubringen. Das Grillen oder Feuermachen (Lagerfeuer) außerhalb der Grillstelle ist verboten, ebenso das Grillen auf Holz.
  • Aschereste dürfen nicht über den Abfallbehälter der Kleinebene entsorgt, sondern müssen wieder mitgenommen werden.
  • Der Grillplatz ist in einem sauberen Zustand zu verlassen. Sämtliche Abfälle sind wieder mitzunehmen bzw. können in den vorhandenen Abfallbehälter geworfen werden.
  • Um ein ausbrechendes Feuer zu verhindern, ist ein geeigneter Behälter zum Löschen mitzuführen (z.B. Wassereimer). Wasser kann hierfür aus der Wassertretstelle entnommen werden (Geschirrspülen ist in der Wassertretstelle jedoch ausdrücklich verboten!)
  • Kurzfristig kann von Seiten der Stadt Oppenau das Grillen untersagt werden, wenn eine Waldbrandgefahr ausgerufen wurde - die betroffenen Nutzer werden direkt informiert. Die Grillhütte kann in solch einem Fall trotzdem genutzt werden, allerdings darf die Grillstelle nicht betrieben werden. Bei Nicht-Nutzung wird die bereits gezahlte Gebühr erstattet.
  • Das Betreten der landwirtschaftlich genutzten Grünflächen sowie das Zelten auf dem gesamten Gelände ist verboten.

Mietzeiten

Montag bis Freitag:
8.00 - 17.00 Uhr: kostenlos
17.00 - 22.00 Uhr: gebührenpflichtig

Samstag / Sonntag / Feiertag:
8.00 - 22.00 Uhr: gebührenpflichtig

Gebühren

  • bis 4 Stunden Nutzungsdauer: 10,00 Euro
  • bis 8 Stunden Nutzungsdauer: 20,00 Euro
  • ganztags: 30,00 Euro

Schulen und Kindergärten sind von der Gebühr befreit, sofern es sich um eine interne Veranstaltung der gesamten öffentlichen Einrichtung handelt.

Eine Erstattung der Nutzungsgebühr kann nur erfolgen, wenn die Absage (schriftlich oder telefonisch) bis spätestens 48 Stunden vor Nutzungsbeginn erfolgt.

Anfahrt

aus Oberkirch: B28 bis Ortseingang Oppenau, dann links in die Ziegelhüttenstraße abbiegen, weiter über Jahnstraße, Friedenstraße, Burgerwald, An der Kästehalde der Beschilderung „Kleinebene“ folgen.
 
Über Oppenau: B28 Richtung Oberkirch, den Kreisverkehr passieren, kurz vor Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße, weiter siehe oben.