Lärmbelästigungen durch Nutzung der Spielplätze nach 20.00 Uhr Meldung vom 29. August 2024

Die Stadt Oppenau möchte hiermit nachdrücklich darauf hinweisen, dass laut Polizeiverordnung der Stadt Oppenau Sport- und Spielplätze, die weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr nicht benutzt werden dürfen.

Bei der Stadtverwaltung gingen in den letzten Wochen vermehrt Beschwerden über Lärmbelästigungen ein. Insbesondere am Spielplatz im Stadtgarten wird zunehmend eine Nutzung nach 20.00 Uhr festgestellt.
 
Bitte nehmen Sie gegenseitig Rücksicht und denken auch an die betroffenen Anwohner. Gerade bei den hohen Temperaturen der letzten Zeit hat man verständlicherweise auch nachts gerne das Fenster geöffnet.
 
Wir weisen abschließend darauf hin, dass im Falle eines Verstoßes gegen diese Vorschrift Bußgelder bis zu einer Höhe von 1.000,- EUR verhängt werden können.
 
Wir bitten um Beachtung und um Rücksichtnahme.
 
Stadt Oppenau
- Ordnungsamt -
 

Wasserzählerwechsel wegen Ablauf der Eichzeit Meldung vom 29. August 2024

Ab 02. September 2024 werden die Mitarbeiter der Stadtwerke Oppenau mit dem Wechseln der städtischen Wasserzähler, deren Beglaubigung der Eichzeit abläuft, beginnen.

Damit der Wasserzählerwechsel zügig erfolgen kann, bitten wir Sie Ihren Wasserzähler jederzeit zugänglich zu halten. Dies ist auch insbesondere bei Schäden in der Wasserverbrauchsanlage sehr wichtig, da sich im Bereich des Wasserzählers die Absperreinrichtungen für die Wasserverbrauchsanlage befinden. Diese sollten ebenfalls, auch in Ihrem eigenen Interesse, jederzeit ungehindert zugänglich sein. 

Der turnusmäßige Zählerwechsel ist kostenlos!

Die Stadtwerke Oppenau werden innerhalb der kommenden sechs Jahre alle mechanischen Wasserzähler durch elektronisch messende und fernauslesbare Funkwasserzähler ersetzen.

Stadtwerke Oppenau